der ausgang ist jeweils offen. im mittelpunkt stehen nicht einzelne projekte, sondern der aufbau und die weiterentwicklung geeigneter strukturen und übergreifender rahmenbedingungen für die bürgerbeteiligung. durch die neu geschaffenen strukturen und deren zusammenwirken soll sich das zusammenspiel von verwaltung, zivilgesellschaft und kommunalpolitik neu ausrichten – und unter dem motto »bürger. macht. mit.« wirksam werden
1. bürgerbeteiligung im sinne der „wiesbadener leitlinien für bürgerbeteiligung“ umfasst jede form von initiative, aktiver teilhabe und einbeziehung von bürgerinnen und bürgern bei vorhaben, planungen und politischen entscheidungsprozessen.
2. bürgerbeteiligung kann von der bürgerschaft, institutionen und gremien (z.b. ortsbeiräte) sowie vom magistrat angeregt werden.
3. für die förderung und koordination von bürgerbeteiligung ist eine servicestelle verantwortlich. ein trialogisch besetztes gremium (vorläufiger name: „arbeitskreis bürgerbeteiligung“) begleitet den prozess der umsetzung und führt eine fortlaufende qualitätskontrolle durch.
4. eine regelmäßig aktualisierte vorhabenliste gibt einen überblick über vorhaben und mögliche bürgerbeteiligung. darüber hinaus werden die vorhaben in steckbriefform dargestellt.
5. entscheidungen, bei welchen vorhaben bürgerbeteiligung durchgeführt wird, trifft die stadtverordneten-versammlung, ggfs. der ausschuss für bürgerbeteiligung oder der magistrat (je nach organzuständigkeit). die servicestelle bürgerbeteiligung prüft die anträge zuvor formell anhand festgelegter kriterien.
6. für jedes vorhaben, bei dem bürgerbeteiligung vorgesehen ist, ist ein bürgerbeteiligungskonzept zu erstellen.
7. die ergebnisse des jeweiligen bürgerbeteiligungsprozesses werden bei der abschließenden entscheidungsfindung durch die stadtverordnetenversammlung diskutiert.
8. es ist sicherzustellen, dass ausreichend informationen und ressourcen bereitgestellt und betroffene zielgruppen einbezogen werden.
9. alle entscheidungen werden transparent begründet und veröffentlicht (soweit zulässig); dies gilt insbesondere für eine ablehnung des antrags auf bürgerbeteiligung sowie für abweichungen von den empfehlungen des beteiligungsprozesses.
10. die servicestelle erstellt jährlich einen bericht zur bürgerbeteiligung.
bürgerbeteiligung in wiesbaden orientiert sich an folgenden qualitätskriterien:
offene, klare und transparente kommunikation: dies umfasst die klärung der rahmenbedingungen und ziele, der unterschiedlichen intensität der beteiligung, der entscheidungsprozesse sowie der verwertung der ergebnisse.
regelmäßige rückmeldungen zum beteiligungsprozess sowie zu den ergebnissen in der öffentlichkeit.
gute zeitplanung und projektsteuerung für die zeitlich begrenzte beteiligung der bürgerschaft: beteiligungsprozesse müssen einen klaren anfang und ein klares ende haben.
frühzeitige und umfassende information: gute bürgerbeteiligung benötigt ausreichend vorlauf um die bürgerinnen und bürger zu informieren und sensibilisieren.
zielgruppenorientierung und gezielte einbeziehung von schwer erreichbaren und sozial benachteiligten zielgruppen: zu beginn von bürgerbeteiligungsprozessen werden die relevanten zielgruppen und wege der ansprache geklärt.
angemessene ressourcenausstattung: dies bezieht sich auf die finanzielle ausstattung sowie eine effiziente organisation von prozessen der bürgerbeteiligung.
respektvoller umgang: unterschiedliche sichtweisen werden gleichwertig diskutiert.
verbindlichkeit und vertraulichkeit: gute bürgerbeteiligung bedarf klarer, verlässlicher spielregeln, an die sich alle halten. alle beteiligten haben eine bring- und holschuld.
ergebnisoffenheit: sofern es restriktionen gibt, sollten diese zu beginn klar genannt werden.
diplom designer lutz jahnke
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